(Wien, 10.02.2009) Der Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) begrüßt die gestrige Ankündigung der Bundesregierung, Genehmigungsverfahren für Kraftwerke und Leitungen zu vereinfachen. Am Rande der Regierungsklausur in Sillian hatten Umweltminister Nikolaus Berlakovich und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bekannt gegeben, es werde rechtliche wie auch verwaltungstechnische Erleichterungen geben. So sollen in Verfahren bereits vorliegende Bescheide sowie bereits durchgeführte Prüfungen berücksichtigt werden. Für die Optimierung von Wasserkraftwerken, beispielsweise durch einen Turbinentausch, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr nötig, wenn diese keine erheblichen Auswirkungen auf den Wasserfluss hat. Die hohen Umweltstandards würden durch die Änderungen nicht beeinträchtigt, versicherten die beiden Minister. Auch an der Einbindung von Umweltgruppen und sonstigen Interessenvertretern ändere sich nichts. Es gehe ausschließlich um „weniger Verwaltungsaufwand und raschere Entscheidungen.“
Aufwand vermindern
VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt bezeichnete die Ankündigung Berlakovichs und Mitterlehners als „ersten Schritt zur Verbesserung der Situation“. Dieser zeige den Willen der Regierung, „ein Jahrzehnt Investitionsblockade zu beenden.“ Geplant seien Investitionen von rund 8,4 Milliarden Euro. Damit könnten zehn Jahre lang 6.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Schmidt betonte, die E-Wirtschaft wünsche keineswegs die Beschneidung von Anrainerrechten und weniger Rücksicht auf Umweltkriterien. Vielmehr gehe es dem VEÖ und den darin vertretenen Unternehmen gehe es ausschließlich darum, den Verwaltungsaufwand zu vermindern.
Zwei Milliarden für Kleinwasserkraft
Zufrieden mit der Ankündigung der Regierung zeigte sich auch der Präsident des Vereins Kleinwasserkraft Österreich, Christoph Wagner. Ihm zufolge sind Berlakovich und Mitterlehner „auf dem richtigen Weg“. Weniger Verwaltungsaufwand und raschere Entscheidungen erleichterten die von den Kleinwasserkraftwerksbetriebern geplanten Investitionen von rund 1,5 bis zwei Milliarden Euro. Und klar sei: Ohne die Nutzung der Wasserkraft könne Österreich das Ziel, bis 2020 mindestens 34 Prozent seines Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, nicht erreichen.
Wagner ergänzte, es eigne sich keineswegs jeder Standort für eine „ökologisch verträgliche“ Nutzung der Wasserkraft. Andererseits gebe es auch keinen zwingenden Widerspruch zwischen Ökologie und Kraftwerksbau.
Umweltdachverband „vorsichtig skeptisch“
Der Umweltdachverband sei „vorsichtig skeptisch“, verlautete dessen Präsident Gehard Heilingbrunner. Ein endgültiges Urteil sei erst möglich, wenn der genaue Gesetzestext vorliege. Dagegen, Kraftwerke beispielsweise durch den Einbau neuer Turbinen zu optimieren, habe der Umweltdachverband nichts, wenn damit keine Auswirkungen auf den Wasserfluss, die Gewässerökologie und die Fischwelt verbunden seien.
Sollten in Verfahren bereits vorliegende Bescheide sowie bereits durchgeführte Prüfungen berücksichtigt werden, so müsse dies auch für Naturschutzbescheide gelten, betonte Heilingbrunner. Aus seiner Sicht dürften deshalb keine Wasserkraftwerke „im Bereich der Nationalparks, Welterbegebiete, Natura-2000-Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks und Ruhezonenregelungen“ gebaut werden.
Nicht verboten
Nationalparks und Welterbegebiete sind indessen ohnehin bereits im Masterplan Wasserkraft als Kraftwerksstandorte ausgeschlossen, den der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein gemeinsam mit dem seinerzeitigen VEÖ-Präsidenten Leo Windtner im Mai 2008 vorlegte.
Was einige der anderen Gebiete betrifft, ist Heilingbrunners Auffassung falsch. In Natura-2000-Gebieten dürfen unter bestimmen Voraussetzungen sehr wohl Kraftwerke errichtet werden. Und auch die Wasserrahmenrichtlinie verbietet Kraftwerksbauten keineswegs völlig, sondern legt nur dann, wenn der Gütezustand eines Gewässers um eine Klasse verschlechtert werde, zusätzliche Prüfpflichten der Mitgliedstaaten fest.
Einspruch gefragt
Unterdessen forderte die Industriellenvereinigung (IV) die Bundesregierung auf, gegen das neue Salzburger Landesenergiegesetz einen sogenannten „begründeten Einspruch“ zu erheben. Dies ist möglich, wenn ein Rechtsakt eines Landes oder einer Kommune nach Auffassung der Regierung Bundesrecht verletzt. Laut IV ist dies der Fall: Das Landesenergiegesetz fordert die Teilverkabelung der 380-Kilovolt-Leitung von Salzburg nach Oberösterreich. Nach Angaben der Verbund Austrian Power Grid (APG), die die Leitung bauen will, ist das weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar. Mehrfach betonten APG-Vertreter, im Falle des Zwangs zur Verkabelung werde das Unternehmen die Leitung nicht bauen. Laut APG könnte sich dies auf die Versorgungssicherheit im betroffenen Gebiet nachteilig auswirken.
Ein ausführlicher Bericht zu den geplanten Verfahrensvereinfachungen und den Wünschen von Rechts- sowie Verwaltungsexperten erscheint im UMWELTSCHUTZ 1-2/2009 am 16. Feber.