Caritas-Präsident Küberl: Energie als elementares Gut, das allen zusteht Foto: Caritas
Energiekosten: Kampf der Armut
Gemeinsame Initiative von Caritas und E-Control – Forderung nach Unterstützungsfonds für sozial Schwache – umfassendes Maßnahmenpaket sinnvoll – Pilotprojekt in Wien wird so rasch wie möglich durchgeführt
(Wien, 21.11.2008) Die Bundesregierung solle mit einem mit 60 Millionen Euro dotierten Unterstützungsfonds sozial Schwachen bei der Bezahlung ihrer Strom- und Heizkosten helfen. Das forderten Caritas-Präsident Franz Küberl und der Geschäftsführer der Energiemarkt-Aufsichtsbehörde E-Control, Walter Boltz, heute bei einer Pressekonferenz in Wien. Laut Boltz könnte der Fonds aus den Dividenden gespeist werden, die die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Energieunternehmen dieser bezahlen. Auch seien zusätzliche „mehr oder weniger freiwillige Vereinbarungen“ mit den Energieunternehmen denkbar. Pro Haushalt sei eine Unterstützung von rund 200 Euro angemessen, sagte Boltz. Ausgezahlt werden könnten diese über eine zentrale Stelle nach Art des „Gebühren Info Service“ (GIS) des ORF.
Darüber hinaus wünschen Küberl und Boltz auch einen Unterstützungsfonds für Energieeffizienzmaßnahmen. Mit diesem sollen Energieberatungen sowie nachfolgende Verbesserungen bei sozial Schwachen durchgeführt werden. Ein Pilotprojekt bei rund 50 ausgewählten Haushalten in Wien werden E-Control und Caritas so rasch wie möglich durchführen. Die von der Caritas zu nennenden Haushalte haben einen symbolischen Betrag zu bezahlen. Dafür bekommen sie eine Energieberatung, im Rahmen derer ihnen Effizienzmaßnahmen vorgeschlagen werden. Wo nötig, werden veraltete und entsprechend ineffiziente Haushaltsgeräte gegen neue, energieeffizientere ausgetauscht. Unterstützt wird die Aktion vom Forum Hausgeräte, sagte Boltz. Das Pilotprojekt werde den Winter über laufen. Für den Fall des Erfolges sei eine österreichweite „breit aufgebaute Kampagne“ geplant.
Runder Tisch
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung sozial Schwacher will Boltz bei einem „Runden Tisch“ mit den Energieunternehmen besprechen. Erste Gespräche habe es bereits gegeben. Denkbar seien beispielsweise Ratenzahlungen auch bei bestehender Schuldenlast, monatliche statt quartalsweiser Vorschreibungen sowie die österreichweite Harmonisierung und Minimierung von Ab- und Anschaltkosten für Strom und Gas. Für sinnvoll halten Küberl und Boltz auch die für die betroffenen Haushalte kostenlose Installierung von Prepaid-Energiezählern. Diese ermöglichen den Bezug von Strom, Gas und Fernwärme erst, wenn die entsprechenden Rechnungen bezahlt wurden. Auch der Einsatz fernauslesbarer Zähler (Smart Meter) sei denkbar. Diese erlaubten den Kunden die zeitnahe Verbrauchs- sowie Kostenkontrolle. Die Energieunternehmen wiederum hätten die Möglichkeit, die Energielieferung per Mausklick zu unterbrechen und ebenso wieder aufzunehmen, sobald ein bestimmter Rechnungsbetrag bezahlt wurde. Auf diese Weise sei Abschaltung und Wiederanschaltung von Strom, Gas und Fernwärme für die Energieunternehmen faktisch kostenlos machbar. Folglich müssten sie den betroffenen Kunden auch keine Kosten verrechnen. Derzeit werden für derartige Maßnahmen bis zu 240 Euro verlangt, sagte Boltz.
Strukturell betroffen
Küberl erläuterte, die insgesamtrund 1,03 Millionen armen sowie armutsgefährdeten Menschen in Österreich seien von höheren Energiekosten strukturell betroffen. Sie bräuchten einen größeren Anteil ihrer Einkommen, um diese zu decken. Auch lebten sie meist „in den desolatesten Wohnungen“ mit undichten Fenstern und schlecht isolierten Wänden. Ihnen fehle weiters das Geld für moderne, energiesparende Haushaltsgeräte.
Der Caritas-Präsident sagte, aus diesen Gründen solle ein Teil der Sozialhilfe für den Ankauf energieeffizienter Geräte vorgesehen werden. Im Rahmen der Wohnbauförderung seien mehr Mittel für die thermische Gebäudesanierung bereitzustellen. Insbesondere Gemeindebauten und Sozialwohnungen seien umfassend zu sanieren. Anzudenken sei, einen Teil der Sozialhilfe oder einer allfälligen künftigen Mindestsicherung in Form des Bezugs einer Mindestmenge Energie bereitzustellen. Denn „Energie ist ein elementares Gut, das allen zusteht“, betonte Küberl.