Weiter umstritten: Wer bezahlt wie viel fürs Stromnetz? Foto: Creative Collection
E-Wirtschaft: Regulator sorgt für höhere Strompreise
Entwurf für neue Netztarif-Verordnung belastet Stromerzeuger und damit letztlich deren Kunden mit rund 100 Millionen Euro pro Jahr – angeblich Investitionen von 8,4 Milliarden Euro in Gefahr – Energie-Control Kommission: laufendes Verfahren, daher keine inhaltliche Stellungnahme – Verordnung kommt noch vor Weihnachten - Regulator Boltz: Zahlen der E-Wirtschaft „nicht nachvollziehbar“, Strompreiserhöhungen auszuschließen - Streit um Hochspannungsleitung in Salzburg geht weiter
(Wien, 18.11.2008) Walter Boltz, der Geschäftsführer der Energiemarkt-Aufsichtbehörde Energie-Control GmbH (E-Control), wettere täglich gegen die angeblich überhöhten Strompreise. Mit seinem Entwurf zur neuen Systemnutzungstarif-Verordnung (SNT-VO), die die Entgelte für die Benutzung der Stromnetze festlegt, sorge der Regulator aber selbst für einen weiteren Preisschub. Das sagte die Geschäftsführerin des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ), Barbara Schmidt, heute bei einer Pressekonferenz in Wien. Etwa 100 Millionen Euro werde die Elektrizitätswirtschaft die neue Verordnung kosten – Geld, das letztlich die Stromkunden aufzubringen hätten, warnte Schmidt. Und das sei noch nicht alles: In den Erläuterungen zur Verordnung würden weitere Maßnahmen angekündigt, die die Mehrbelastung auf insgesamt 300 Millionen Euro zu erhöhen drohten.
Der Hintergrund: Am 5. November hatte die E-Control ihren Entwurf zur SNT-VO in Begutachtung geschickt. Neu ist, dass nun nicht mehr nur die Stromkunden Entgelte für die Netznutzung (Netztarife) bezahlen sollen, sondern auch die Erzeuger. Und das bringt diese gehörig unter Druck, warnte Herbert Schröfelbauer, Vorstandschef der Verbund Austrian Hydro Power (AHP), der weitaus größten Kraftwerksgesellschaft Österreichs, und VEÖ-Spartensprecher Erzeugung. Bis 2015 wolle die E-Wirtschaft rund 8,4 Milliarden Euro in neue Kraftwerke investieren – ein willkommenes Auftragvolumen für die Bauwirtschaft sowie die Anlagenanbieter, zumal in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Primär sollten damit Wasserkraftwerke errichtet werden, die Österreich zum Erreichen seiner Ziele in Sachen Klimapolitik und erneuerbare Energien dringen benötige. „Genau diese Investitionen bringt der Regulator mit seiner widersinnigen Verlagerung der Netzkosten von den Kunden zu den Erzeugern in Gefahr“, betonte Schröfelbauer. Allein die AHP würde die SNT-VO rund 125 Millionen Euro pro Jahr kosten, wenn sie so käme wie vom Regulator vorgeschlagen. Insbesondere Pumpspeicherkraftwerke, die besonders gefragten Strom zum Abdecken von Bedarfsspitzen (Spitzenstrom) erzeugen, kämen unter Druck: „Bei manchen dieser Anlagen könnten die Erlöse um bis zu zwei Drittel zurückgehen.“ Neue Projekte seien unter solchen Bedingungen schlicht unrentabel. Die AHP beispielsweise, die gerade die Leistung des Wasserkraftwerks Kaprun verdoppelt (Projekt Limberg II), werde die geplante weitere Kapazitätserhöhung (Projekt Limberg III) vermutlich nicht durchführen können.
Keine Entlastung
Werner Steinecker, stellvertretender Spartensprecher Erzeugung des VEÖ und Mitglied des Vorstands der Energie AG Oberösterreich, ergänzte, auch thermische Kraftwerke seien von den Plänen des Regulators betroffen. Werde aber die Stromerzeugung in Österreich selbst künstlich verteuert, seien höhere Importe die logische Folge. Schon jetzt müsse Österreich rund zehn Prozent seines Strombedarfs durch Importe decken. Wegen des wachsenden Bedarfs sei es nötig, bis 2015 neue Kraftwerke mit rund 3.000 Megawatt Gesamtleistung zu bauen. Gelinge dies nicht, würden die Importe zunehmen, weil der Strombedarf bis 2020 um rund 2,3 bis 2,7 Prozent pro Jahr steigen werde. Steinecker: „Erstens schaden höhere Importe der Versorgungssicherheit. Und zweitens käme der Strom aus dem Ausland Kraftwerken, die höchstwahrscheinlich weniger klimafreundlich sind als unsere eigenen.“
Steinecker attestierte Boltz, mit dem Entwurf zur SNT-VO eine „teure Mogelpackung“ vorgelegt zu haben. In den letzten Jahren habe der Regulator die Netztarife um insgesamt etwa 700 Millionen Euro gesenkt. Längst erforderliche Erneuerungen und Ausbauten seien damit nicht mehr finanzierbar gewesen. Nun aber komme der Zeitpunkt, wo diese unumgänglich seien. Das wisse auch der Regulator. Weil aber eine Erhöhung der Netztarife – aus welchen Gründen immer – offenbar nicht in Frage komme, müsse sich Boltz „Sponsoren“ für die Netze suchen: „Und dabei ist er eben auf die Erzeuger gekommen.“ Das biete ihm die Möglichkeit, die Belastung durch die SNT-VO sogar noch als „Entlastung“ für die Kunden darzustellen. Um eine solche handle es sich aber keineswegs, weil die Stromerzeuger die Kosten an die Kunden weiterzugeben gezwungen seien. Nur so können sie den dringend gebotenen Kraftwerksausbau finanzieren.
Steinecker ergänzte, dies laufe auch der von Boltz stets vehement verfochtenen strikten Trennung zwischen Netzbetrieb und Energieverkauf (Ownership Unbunling) zuwider. Der E-Wirtschaft sei immer vorgeworfen wurden, durch die im Netz erwirtschafteten „Monopolrenditen“ die Strompreise künstlich niedrig zu halten. Nun müssten auf Wunsch des Regulators mit Subventionen aus dem Stromverkauf die Netztarife künstlich niedrig gehalten werden.
Aus alldem ergeben sich für die E-Wirtschaft drei Forderungen:
Erstens sei der Entwurf für die SNT-VO zurückzunehmen.
Zweitens dürfe es keine neuen Belastungen für Stromerzeuger geben. Dies betreffe unter anderem Mehrkosten für CO2-Zertifikate sowie die immer wieder diskutierte Abgabe für die Wassernutzung durch Kraftwerksbetreiber (Wasserzins), sagten Steinecker und Schröfelbauer auf Anfrage.
Drittens seien „Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien“ dringend erforderlich. Konkret meint die E-Wirtschaft damit insbesondere Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren für Wasserkraftwerke.
Laufendes Verfahren
Ein Vertreter der Energie-Control Kommission (E-CK), die für die SNT-VO letztverantwortlich ist, verlautete dazu, das Verfahren sei im Gange, eine inhaltliche Stellungnahme daher nicht möglich. Die Begutachtungsfrist ende kommende Woche. Bis dahin hätten alle Betroffenen Gelegenheit, ihre Anliegen kundzutun. Selbstverständlich würden diese geprüft und bei einer Überarbeitung der Verordnung berücksichtigt. Diese solle noch vor Weihnachten ergehen.
In einer Aussendung der E-Control hieß es, die vom VEÖ vorgelegten Zahlen seien „nicht nachvollziehbar“. Weiters verlautete die E-Control, ihr Geschäftsführer „Boltz schließt Strompreiserhöhungen auf Grund der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verbraucher dezidiert aus.“
Streit um die Leitung
Unterdessen geht der Streit um den Ausbau des 380-Kilovolt-Hochspannungsnetzes weiter. Die Verbund Austrian Power Grund (APG) gab heute ihre Stellungnahme zur geplanten Novelle des Salzburger Landesenergiegesetzes ab. Komme diese wie vorgesehen, könnten in Salzburg keine Hochspannungs-Freileitungen mehr gebaut werden. Die APG und die Salzburg AG müssten dann ihr Konzept zum Schließen der in Salzburg und Oberösterreich bestehenden Lücke im Hochspannungsnetz neu überdenken. Theoretisch sei dies auch mit einem im Erdboden verlegten Kabel möglich. Doch handle es sich um ein „höchst riskantes Experiment“, warnte die APG in einer Aussendung. Außerdem koste die Freileitung nur rund 372 Millionen Euro, die Kabeltrasse dagegen 1,2 bis 2,0 Mliiarden Euro: „Diese Mehrkosten müssten die Endverbraucher über ihre Stromrechnung bezahlen.“