(Wien, 11.11.2008) Die Meldung las sich dramatisch: Das Umweltministerium habe sich entschieden, der im Bereich der Sammlung und Verwertung von Gewerbeabfällen tätigen EVA „eine Verlängerung ihres Gewerbebescheids zu verwehren“, verlautete die ARA, das in Österreich dominierende Unternehmen in diesem Geschäftsfeld. Brisanter Nachsatz: „Die Aufsichtsbehörde ist offensichtlich der Meinung, dass hier durch das Tochterunternehmen des deutschen Entsorgungs- und Rohstoffhandelskonzerns Interseroh die vorgegebenen Regeln nicht im erforderlichen Ausmaß eingehalten wurden.“
Werner Knausz, Vorstandsmitglied der ARA, wurde mit den Worten zitiert: „Selbstverständlich wären wir befremdet, falls einer unserer Mitbewerber die Spielregeln nicht eingehalten hätte. Das lässt uns mit Sorge in die Zukunft blicken, wenn international tätige Großkonzerne auch im sensiblen Haushaltsbereich um jeden Preis Fuß fassen wollen. Ein Rosinen-Picken einiger auf Kosten der Mehrheit darf es nicht geben!“ Der Gesetzgeber sei gefordert, „die Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass die österreichischen Errungenschaften im Bereich der getrennten Sammlung nicht – wie etwa in Deutschland – gefährdet werden."
Im Hintergrund
Der Hintergrund der Aussendung ist folgender: Im Moment wird heftig über eine Novellierung der Verpackungsverordnung verhandelt. Diese soll den Wettbewerb zwischen den Sammel- und Verwertungssystemen erleichtern respektive, wie Kritiker behaupten, erst ermöglichen. Seit Jahren gibt es diesbezüglich heftige Auseinandersetzungen zwischen der ARA und ihren Mitbewerbern, nicht zuletzt der EVA. Das UFH, ein bisher im Bereich der Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten tätiges Unternehmen, beantragte vor wenigen Tagen die Zulassung als System für den Verpackungsbereich. In einer diesbezüglichen Aussendung forderte UFH-Geschäftsführer Helmut Kolba „eine zeitgemäße Anpassung der bestehenden Verpackungsverordnung, die einen qualitativen fairen Wettbewerb sichert und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft unterstützt.“
Laufendes Verfahren
Leopold Zahrer, Chef der für die Abfallwirtschaft zuständigen Sektion im Umweltministerium, kommentierte die heutige Aussendung der ARA dem UMWELTSCHUTZ gegenüber so: Das Verfahren hinsichtlich des Genehmigungsbescheides für die EVA sei keineswegs abgeschlossen. Seine Behörde habe der EVA in den letzten Tagen einen Bescheid in dieser Angelegenheit zugestellt. Es gebe einige offene Punkte, die er jedoch nicht nennen wolle: „Der EVA muss Gelegenheit gegeben werden, diese Dinge zu klären.“ Und das könne natürlich nicht über die Medien erfolgen. Er, Zahrer, wolle jedenfalls „keinen Wirbel“.
Grundsätzlich stelle sich die Situation weit weniger dramatisch dar, als von der ARA behauptet. Seit Jahren gebe es diesbezügliche Diskussionen. Und: In den aktuellen Bescheid seines Hauses könne die ARA keinen Einblick haben.
EVA geht zum Verwaltungsgerichtshof
EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng sagte dem UMWELTSCHUTZ, sein Unternehmen werde gegen den Bescheid des Ministeriums noch diese Woche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einlegen. Er sei sicher, dass dieser aufschiebende Wirkung zuerkannt werde. Schon einmal habe die EVA über eine VwGH-Beschwerde eine Verlängerung ihres Gewerbebescheides erwirkt. Das werde auch diesmal der Fall sein. Genaueres könne er derzeit noch nicht sagen, bedauerte Sauseng: „Wir haben den 64 Seiten umfassenden Bescheid erst heute Nachmittag erhalten. Unser Anwalt ist bereits dabei, ihn durchzuarbeiten.“ Wichtig sei: „Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, wenn das die ARA will, sondern wenn der VwGH entschieden hat.“ Er begrüße die diesbezüglichen Aussagen Zahrers, fügte Sauseng hinzu.
Kein Husch-Pfusch
Was die Verpackungsverordnung betrifft, sagte Zahrer dem UMWELTSCHUTZ schon vor einigen Wochen, er wolle diese „nicht auf die lange Bank schieben, weil ja der Wettbewerb zügig kommen soll.“ Andererseits könne niemand Interesse an „Husch-Pfusch-Änderungen“ haben. Qualität gehe vor Schnelligkeit.