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ABFALL DETAILS
Bereits saniert: Österreichs größte
Altlast, die Fischerdeponie.
Foto: Archiv
Altlastensanierung: Gesetz „stört nicht sehr“


Tagung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV): Altlastensanierung läuft trotz komplizierter Rechtslage zufriedenstellend – laut Umweltministerium trotzdem noch viel zu tun – Umweltbundesamt empfiehlt rechtliche Vereinfachungen – „kleine“ ALSAG-Novelle voraussichtlich noch vor Jahresende - Debatten um Deponieverordnung dauern an

(Wien, 12.10.2007) Im Großen und Ganzen funktioniert das Altlastenmanagement in Österreich durchaus zufrieden stellend. Klar ist aber, dass es weitere Möglichkeiten zur Optimierung gibt. Das sagte Christian Holzer, einer der zuständigen Experten des Umweltministeriums, gestern bei der Tagung „Die Zukunft der Altlastensanierung in Österreich“ des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) in Wien. Seit Beschluss der ersten Fassung des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) vor 17 Jahren habe die öffentliche Hand rund 770 Millionen Euro in die Altlastensanierung investiert. Als Herausforderungen bezeichnete Holzer unter anderem die höchst komplizierte Rechtslage und die Schwierigkeit, die Verursacher von Altlasten zur Verantwortung zu ziehen: „Wenn sie nicht mitspielen, spielen sie nicht mit.“ Dies wurde von dem bekannten Umwelt- und Verfassungsrechtsexperten Bernhard Raschauer bestätigt. Dieser stellte launig fest, die Altlastensanierung in Österreich funktioniere, „und das ALSAG stört dabei nicht sehr.“ Die Schwierigkeit besteht darin, dass das ALSAG nur die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen regelt. Was wie zu sanieren ist, wird dagegen im Wasserrechtsgesetz, im Abfallwirtschaftsgesetz sowie in der Gewerbeordnung festgelegt. Immer wieder kommt es daher zu Rechtsunsicherheiten.
Holzer bezeichnete es deshalb als „Wunder“, dass es gelungen sei, von geschätzten 2.500 Altlasten immerhin 234 systematisch zu erfassen und 74 zu sanieren. Die Sanierung weiterer 109 Altlasten sei im Gange. Dennoch bleibe viel zu tun.

Bestens dokumentiert

Holzer verwies in diesem Zusammenhang auf die neue fast 200 Seiten starke Studie „Altlastensanierung in Österreich – Effekte und Ausblick“. Sie wurde im Auftrag des Umweltministeriums vom Umweltbundesamt (UBA) und der Kommunalkredit erstellt. Den darin enthaltenen Angaben zufolge wurde im Zuge der Altlastensanierung bislang rund 9,9 Millionen Tonnen kontaminierter Untergrund ordnungsgemäß entsorgt und 145 Hektar Brachflächen wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. An acht Standorten wurden erhebliche Gefährdungen durch den Austritt von Deponiegas beendet. Von 2004 bis 2005 gelang es dadurch, die österreichischen Treibhausgasemissionen um 0,3 Prozent zu senken.
Auch Bauwirtschaft und die Entsorgungswirtschaft profitierten von der Altlastenentsorgung. Sie erhielten Aufträge im Wert von 490 beziehungsweise 380 Millionen Euro. Rund 330 Personen sind in der Altlastensanierung tätig, davon rund 220 in der Bauwirtschaft, 60 in der Entsorgungswirtschaft und 50 in der Verwaltung. Die Studie bestätigt Holzers These, dass noch einiges zu tun bleibt. Etwa 1.950 Flächen sind noch zu sanieren, in rund 85 Prozent der Fälle handelt es sich um kleinere oder mittelgroße Altstandorte mit Lösungsmittel- und Mineralölschäden. Die Gesamtkosten schätzt das UBA auf rund fünf bis sechs Millionen Euro. Zum Vergleich: Österreichs größte Altlast zu sanieren, die Fischerdeponie in der Mitterndorfer Senke im südöstlichen Niederösterreich, kostete etwa 130 Millionen Euro.
Ein Problem ist, dass die Sanierung durchschnittlich rund zwölf Jahre dauert. Auf die Untersuchung der Verdachtsfläche entfallen etwa vier Jahre, auf die Abwicklung der Sanierung inklusive Förderungs- sowie Behördenverfahren etwa sieben Jahre und auf die abschließenden Untersuchungen sowie die Ausweisung der Fläche als saniert ein weiteres Jahr.

Mehr Tempo

Weil Österreich beschlossen hat, alle Verdachtsflächen bis 2025 zu erheben und bis 2050 zu sanieren, ist eine Beschleunigung der Sanierungen nötig. Zu diesem Zweck empfiehlt das UBA, die rechtlichen Regeln für die Altlastensanierung in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen. Auch gelte es, neue Technologien zu entwickeln und mehr Personal für die Altlastensanierung bereit zu stellen. Darüber hinaus empfiehlt das UBA, standortspezifische Sanierungs- wie Nutzungsziele zu berücksichtigen. Holzer erläuterte, ein Industriestandort müsse nicht so aufwändig saniert werden, dass dort ein Kinderspielplatz errichtet werden könne.
Was den Wunsch nach einer gesetzlichen Neuregelung betrifft, sagte der Spitzenbeamte, er teile diesen, wolle aber keine Neuregelung „um jeden Preis“. Keinesfalls dürften die neuen Bestimmungen noch komplexer werden als die alten.

Kleine Novelle

Eine kleine ALSAG-Novelle wird es aber voraussichtlich noch heuer geben. Holzer kündigte für den 24. Oktober eine Vorlage an den Ministerrat an. Der Entwurf zur ALSAG-Novelle liegt seit April vor. Notwendig ist diese, weil bekanntlich auch die Deponieverordnung geändert werden soll. Dem müssen auch die Bestimmungen im ALSAG Rechnung tragen, um das bei Sanierungen anfallende Aushubmaterial ordnungsgemäß behandeln zu können.
Seitens der Abfallwirtschaft wird der Entwurf skeptisch betrachtet. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass Begriffsbestimmungen gestrafft und zusammengeführt werden. Wegen offener Fragen bezüglich der Behandlung von Aushubmaterial werde es jedoch zu einer Vielzahl zusätzlicher Verfahren kommen. In der Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Entsorgungsunternehmen (VÖEB) wird die Befürchtung geäußert, „dass eine Vielzahl von Anfällen ins Ausland verbracht und dort – nicht dem österreichischen Stand der Technik entsprechend entsorgt“ werde. Dies sei aus wirtschaftlichen und ökologischen Erwägungen nicht wünschenswert.

Weiter Streit um Deponieverordnung

Unterdessen gehen die Auseinandersetzungen um die Novelle zur Deponieverordnung weiter. Holzer sagte bei der gestrigen ÖWAV-Tagung, bei einem Gespräch mit der Wirtschaft am Dienstag sei eine weitgehende Einigung erzielt worden. Die Novelle werde voraussichtlich noch bis Jahresende unter Dach und Fach sein.
Seitens der Wirtschaft ist indessen nicht von einer Einigung die Rede. In einer Punktation der Wirtschaftskammer, die dem UMWELTSCHUTZ vorliegt, heißt es, die Novelle führe ein „extrem kompliziertes – in der Praxis nicht durchführbares – Überprüfungssystem“ ein. Die vorgesehene vollständige Charakterisierung der Abfälle sei „extrem ausbordend, unzumutbar und undurchführbar.“ Kritik gibt es auch an den erhöhten Sicherstellungen. In einem konkreten Fall würde sich die „von zwei bis drei Millionen Euro auf zukünftig 80 bis 90 Millionen Euro erhöhen.“ Verwiesen wird weiters auf die ablehnende Haltung des neu einzuführenden Deponietyps „Inertabfalldeponie“ durch den Baustoffrecyclingverband (BRV). Dessen Präsident Günther Gretzmacher sagte bei der gestrigen ÖWAV-Tagung, die Inertabfalldeponien könnten als neue Baurestmassendeponien missbraucht werden. Dies würde zu einem „Aussterben“ des letzteren Deponietyps führen – mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen für deren Betreiber.
Umweltminister Josef Pröll hatte allerdings bereits Ende September klargestellt, die geplante Novelle bringe klare Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation. Daher werde sie auch in Kraft treten.

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