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ABFALL DETAILS
Flucht ins Ausland:
Die Abfallbranche warnt vor
wachsender Ost-Konkurrenz,
wenn die Deponieverordnung
kommt wie geplant.
Foto: ARA
Heftige Debatten um geplante Deponieverordnung


Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft droht mit Protesten jenseits von PR und Lobbying – Kritik auch von VÖEB- und Städtebund-Mitgliedern – Umweltministerium: Entwurf umfassend diskutieren – sachliche Änderungsvorschläge willkommen, aber Pauschalkritik „kann nicht zum Dialog beitragen“

(Wien, 14.12.2006) Erforderlichenfalls mit Kampfmaßnahmen bis zu einer LKW-Blockade der Wiener Innenstadt will die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft (GÖA) den Entwurf zur Deponieverordnung 2007 bekämpfen. Die Verordnung soll im Frühjahr 2007 in Kraft treten. Die GÖA ist ein gemeinnütziger Verein bekannter Deponie- und Recyclingbetriebe, darunter auch der Entsorgungs- und Umwelttechnikgesellschaften der Baukonzerne Alpine, Bilfinger Berger, Porr sowie Strabag. GÖA-Vertreter sagten gestern Abend vor Journalisten, mit der Verordnung wolle sich Österreich „wieder einmal – auf Kosten von Konsumenten und Wirtschaft - als Musterschüler präsentieren.“ Kurt Stefan, Leiter der Abteilung Erdbau der Porr Umwelttechnik und Mitglied des GÖA-Vorstandes, sagte, die EU-Verordnung, auf der die Deponieverordnung 2007 beruht, orientiere sich teilweise an geltendem österreichischem Recht. Es sei daher schwer verständlich, wenn dieses nun mit Berufung auf EU-Vorgaben neuerlich verschärft werde. Nach der Grobabschätzung eines Ziviltechnikers drohten sich die Kosten für die Deponiebetreiber in einzelnen Fällen zu ver-15fachen. Der Branche bleibe gar nichts anderes übrig, als sich ihrer Haut zu wehren, und das nötigenfalls auch mit Protestmaßnahmen, „die den Rahmen von PR-Arbeit und Lobbying überschreiten“, wie es in einem Positionspapier der GÖA heißt. Denn es gehe um die Existenz.
Kritik übt die GÖA vor allem an folgenden Punkten der Novelle:
  • Nach derzeitiger Rechtslage müssen Anlagenbetreiber pro 7.500 Tonnen Abfall eine chemische Gesamtanalyse erstellen. Der Entwurf der Deponieverordnung sieht eine Gesamtanalyse pro 500 Tonnen Abfall vor. Damit trete das Umweltministerium eine „Kostenlawine“ los. Stefan präzisiert: Nach seiner Lesart des Entwurfs müssten harmlose Baurestmassen künftig so dicht analysiert werden wie gefährlicher Abfall. Ob das sinnvoll sei, lasse sich doch einigermaßen in Zweifel ziehen.
  • Vorgesehen sei, sämtliche Anlagen auf dem Abfallkörper zu verbieten. Damit müssten binnen einer Übergangsfrist von zwölf Monaten Sortier-, Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen, aber auch Zwischenlager sowie Umladeplätze abgerissen und außerhalb des Abfallkörpers neu errichtet werden. Auch das verursache teils erhebliche Kosten. Außerdem sei mit einer „Welle von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren“ zu rechnen.
  • Im Bereich Grundwasserschutz schieße die Novelle erheblich übers Ziel hinaus. Verlangt werde eine „überdimensionierte“ geologische Barriere. Und: Abweichend von der derzeitigen Praxis dürfe diese auch nicht mehr durch technisch gleichwertige Alternativen ersetzt werden.
  • Grundsätzlich begrüßt wird seitens der GÖA die geplante finanzielle Sicherstellung für die Deponienachsorge. Aber: „Leider schweigt sich die Novelle über die Art der Bemessung aus.“ Somit ändere sich nichts am derzeitigen Zustand: Deponiebetreiber müssten damit rechnen, in jedem Bundesland andere Vorgaben hinsichtlich der Sicherstellung erfüllen zu müssen.
  • Nicht fehlen darf der „klassische“ Kritikpunkt, den die Abfallwirtschaftsbranche an so gut wie jeder Norm des Umweltministeriums anbringt: „Der Entwurf ist schlichtweg unverständlich.“ Etliche Begriffsbestimmungen in ihm stimmten nicht mit denen im Abfallwirtschaftsgesetz oder im Bundesabfallwirtschaftsplan überein.
Der Wiener Rechtsanwalt Alexander Pflaum hält den Entwurf aus zwei Gründen für kontraproduktiv: „Erstens wird der Wirtschaftsstandort geschwächt, weil inbesondere in den östlichen Nachbarländern die Bestimmungen einfacher sind. Zweitens werden die seriösen Entsorger geschwächt, weil bei steigenden Kosten der „Wettbewerb“ im rechtlichen Graubereich lukrativer wird. Und machen wir uns nichts vor: Jeder in der Branche weiß, wie das funktioniert.“ Beträchtliche Kostensteigerungen befürchten auch manche Mitglieder des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB). Der (Abfall)wirtschaftsstandort Österreich werde zunehmend unattraktiv. Es sei daher mit dem Verlust von Arbeitsplätzen an Entsorgungsbetriebe im benachbarten Ausland zu rechnen, wo es weniger strenge Regelungen gebe. Als nicht praxistauglich halten die VÖEB-Insider auch das geplante Verbot der Kapazitätsausweitung bei bestehenden Standorten. Und die neuen Vorschriften hinsichtlich der geologischen Barrieren würden dazu führen, dass in manchen Bundesländern keine neuen Deponien mehr genehmigt werden könnten.
Kritik kommt auch aus den Reihen des Österreichischen Städtebundes. Dessen Mitglieder befürchten massive finanzielle Belastungen, wenn Anlagen auf den Abfallkörpern tatsächlich verboten werden. Sie abzureißen und außerhalb der Abfallkörper neu zu errichten, sei für etliche Kommunen schlechthin unfinanzierbar. Und in dicht verbauten Ballungsgebieten sei die Erfüllung solcher Vorgaben faktisch aussichtslos. Es könne ja niemand geeignete Grundstücke mit ausreichender Distanz zu den Siedlungen aus dem Hut zaubern.

Nicht wieder Musterschüler

Nicht neu ist die darum unisono aus der Branche erhobene Forderung: Das Umweltministerium möge die EU-Verordnung um Himmels Willen umsetzen, aber sich dabei auf eine „kleine Novelle“ zur bestehenden Deponieverordnung aus dem Jahr 1996 beschränken. Es habe keinen Sinn, dass Österreich den Musterschüler spiele.

Umweltministerium: Entwurf umfassend diskutieren

Seitens des Umweltministeriums wird der Entwurf zur Novelle verteidigt, auch mit dem Hinweis, dass es sich eben um einen Entwurf handle. Die Details seien im Zuge des Begutachtungsverfahrens umfassend zu diskutieren. Sachlichen Diskussionen werde sich das Ministerium uneingeschränkt stellen. Konstruktive, sinnvolle Änderungsvorschläge seien jederzeit willkommen. In einigen Bereichen, etwa hinsichtlich der Übergangsbestimmungen oder der Anpassung von Altanlagen, habe es solche auch schon gegeben. Aber, so die Warnung des zuständigen Sektionschefs Leopold Zahrer und seines Teams: „Von Unkenntnis getragene Pauschalkritik kann nicht zum Dialog beitragen.“ Für viele sei der Entwurf zur Deponieverordnung nämlich „ein unbekanntes Wesen“.
Außer Streit stehen müsse auch das Ziel, in der Praxis nachvollziehbare und im Sinne fairen Wettbewerbs möglichst rechtssichere Regelungen zustande zu bringen. Die neuen Vorschriften hinsichtlich der Abfallanalytik beispielsweise dienten dazu, die Zulässigkeit der Ablagerung noch fairer und nachvollziehbarer als bisher überprüfen zu können.
Und grundsätzlich wollen Zahrer und die Seinen der p.t. Abfallwirtschaft folgendes „ins Gedächtnis gerufen“ wissen: „dass Deponien auch zu massiven Umweltbelastungen geführt haben, an deren Folgen wir bis heute auch finanziell zu kämpfen haben.“ Keinesfalls dürfe es daher Rückschritte hinsichtlich der strengen österreichischen Regelungen geben. Insgesamt sehen sie in dem Entwurf einen „weiteren wichtigen Schritt im Sinne des Vorsorgeprinzips“.

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