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ABFALL DETAILS
Spitze oder nicht?
Um die EAG-VO gibt es
wieder Diskussionen.
Foto: ERA GmbH
Elektroaltgeräte-Entsorgung:
System mit kleinen Fehlern



Bisher rund 52.000 Tonnen gesammelt - Umweltministerium spricht von „mustergültiger Umsetzung“ der EU-Bestimmungen - Systembetreiber kritisieren „zentrale Abholkoordination“ - Novelle kein Thema

(Wien, 08.09.2006) Alles laufe bestens mit der Entsorgung der Elektroaltgeräte (EAG) in Österreich, verlauteten heute der Generalsekretär des Umweltministeriums, Werner Wutscher, der Vorsitzende des Bundesgremiums Radio- und Elektrohandel, Wolfgang Krejcik, die Geschäftsführerin der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle (EAK), Elisabeth Giehser, und der Bundesobmann der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Abfallverbände, Josef Moser. Seit Inkrafttreten der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) am 13. August 2005 seien insgesamt Elektroaltgeräte mit 129.813,2 Tonnen Gesamtgewicht in Verkehr gebracht und solche mit 51.960,9 Tonnen Gesamtgewicht gesammelt worden, sagte Giehser. Pro Kopf der österreichischen Bevölkerung betrage das Sammelvolumen daher rund 6,1 Kilogramm. Die EAG-VO, die die Elektroaltgeräterichtlinie der EU umsetzt, schreibt pro Kopf und Jahr vier Kilogramm vor. Fünf im Besitz der Elektrogerätehersteller und -importeure befindliche Betreiber von Sammelsystemen seien auf dem Markt tätig. Sie holten die EAG von den kommunalen Sammelstellen ab und führten sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.
Krejcik ergänzte, der Wettbewerb zwischen den Sammelsystemen funktioniere. Habe der Handel mit Entsorgungskosten von acht bis zehn Euro pro Kilogramm gerechnet, beliefen sich diese tatsächlich auf rund zwei Euro. Mit ein Grund dafür seien die gestiegenen Preise für Eisenschrott, wie er beim Entsorgen von Waschmaschinen anfällt. Durch seinen Verkauf könnten die Betreiber der Sammelsysteme Zusatzeinnahmen erzielen und die Ersparnisse an den Handel weitergeben. Dieser wiederum müsse die Geräte nicht so stark verteuern wie geplant. Denn auch wenn die Endverbraucher die Geräte kostenlos bei den Sammelstellen abliefern könnten, trügen doch letzten Endes sie die Entsorgungskosten. Krejcik: „Es kann ja nicht sein, dass die Wirtschaft das zahlt.“ Die Höhe der Belastungen insgesamt bezifferte er mit rund zehn bis 20 Millionen Euro pro Jahr, betonte aber, es handle sich bei dieser Angabe um eine Schätzung.
Wutscher dankte der Wirtschaft, den Systembetreibern und den Kommunen für die „hervorragende Zusammenarbeit.“ Österreich habe die EAG-Richtlinie „vorbildlich“ umgesetzt.

Nicht alle zufrieden

Eine Ansicht, die die Systembetreiber jedoch nicht uneingeschränkt teilen. Sie kritisieren die Kosten für die so genannte „zentrale Abholkoordinierung“. Gemeint ist damit folgendes: Fallen in einer Sammmelstelle Sammelmengen an, zu deren Entsorgung kein Systembetreiber verpflichtet ist, erteilt die EAK einem von ihnen den Auftrag, die Entsorgung durchzuführen. Die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der Sammelstellen für diese Abholung trägt aber nicht der betreffende Systembetreiber allein. Vielmehr werden diese auf alle fünf Systembetreiber aufgeteilt. „Das heißt, wir subventionieren die Konkurrenz“, sagt Katja Lukitsch, Geschäftsführerin eines der Systembetreiber, der Elektro-Recycling Austria. Sie regt deshalb eine Novelle der EAG-VO an. Andere formulieren ihre Kritik schärfer: Die derzeitige Konstruktion der „zentralen Abholkoordination“ lade die Systembetreiber geradezu ein, keine Verträge mit den Kommunen über die Nutzung ihrer Sammelstellen abzuschließen und sich so die Infrastrukturkosten zu sparen.
EAK-Geschäftsführerin Giehser wollte das nicht kommentieren. Und Wutscher stellte fest, verbessern lasse sich immer etwas. Für eine Novelle der EAG-VO sehe er aber derzeit keinen Anlass.

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