(Wien, 14. 9. 2005) Bis Mitte Februar kommenden Jahres will die Arbeitsgemeinschaft Recyclingpoint Blumau (ARGE) die Sanierung der gefährlichen Altlast in der 1.657-Seelen-Gemeinde Blumau-Neurisshof im Bezirk Baden, rund 30 Kilometer südlich von Wien, abschließen. Das sagte ARGE-Geschäftsführer Siegfried Hager heute vor Journalisten in Wien. Die Vorbereitungsarbeiten seien bereits im Gang, am 14. November werde der erste LWK das Deponiegelände verlassen und die ersten von insgesamt 138.000 Tonnen Gewerbemüll zur Müllverbrennungsanlage der AVE in Wels transportieren. Was nicht thermisch oder auf sonstige Weise verwertbar sei, werde ordnungsgemäß deponiert. Über die Weihnachtsfeiertage unterbreche die ARGE die Transporte, bei denen in Spitzenzeiten bis zu 100 LWK-Ladungen pro Tag anfielen. Mitte Jänner gehe der Abtransport weiter, und einen Monat später werde das Thema "Altlast Blumau" Geschichte sein.
Vergabe fraglich
Wenn es denn so kommt. Denn umstritten ist, ob Hager, wie er und die Bezirkshauptmannschaft Baden behaupten, zur Räumung des Geländes überhaupt berechtigt ist. Vergangene Woche erging ein Bescheid des Bundesvergabeamts (BVA), aus dem Gegenteiliges hervorgeht. In dem 34 Seiten umfassenden Dokument, das dem UMWELTSCHUTZ vorliegt, wird die am 8. Juli erfolgte Auftragsvergabe an die ARGE in der Luft zerrissen. Wörtlich spricht das BVA vom "schwersten denkbaren Verstoß, nämlich der freihändigen (also ohne Durchführung jedes formellen Vergabeverfahrens) Vergabe eines dem Bundesvergabegesetz im vollem Umfang unterliegenden Auftrag.“
Eine Auffassung, die von Hager und dem für den Fall zuständige Experten der Bezirkshauptmannschaft Baden, Ernst Anzeletti, energisch bestritten wird. Von Rechtswidrigkeit könne überhaupt keine Rede sein. Es stimme zwar, dass das Bundesvergabeamt die Auftragsvergabe an die ARGE nicht zum ersten Mal aufgehoben habe. Doch das sei irrelevant. Mit Erkenntnis vom 13. Juni habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits die erste Aufhebung der Auftragsvergabe an die ARGE durch das BVA seinerseits aufgehoben. Diese sei somit offensichtlich zu Recht erfolgt. "Über die Entscheidung des zuständigen Höchstgerichts kann sich auch das BVA nicht hinwegsetzen“, betont Anzeletti. Es sei schlicht und einfach nicht mehr zuständig. Den ARGE-Konkurrenten, die nicht zum Zug gekommen seien, bleibe nur noch der Zivilrechtsweg. "Aber bis es da eine Entscheidung gibt, sind wir mit der Räumung längst fertig", betont Hager. Und fügt hinzu: "Wir haben einen rechtskräftigen Auftrag. Den werden wir erfüllen.“
Die Blumau-Chronik
Argumente, die im BVA-Bescheid jedoch ebenso heftig zurückgewiesen werden. Akribisch wird dort die Chronik der Ereignisse dargestellt.
- Am 3. Juni 2004 schreibt die Bezirkshauptmannschaft Baden im Auftrag des Umweltministeriums die Räumung des Recylingpoint Blumau im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens aus.
- Nach Einlangen von sieben Teilnahmeanträgen wird am 15. September 2004 der Auftrag der ARGE erteilt.
- Am 24. November 2004 erklärt das BVA die Zuschlagsentscheidung für nichtig.
- Die BH Baden führt daher neuerlich eine Angebotsprüfung und -bewertung durch und beauftragt am 27. Jänner 2005 erneut die ARGE. Das "Alternativangebot A" der ARGE sowie die Angebote dreier weiterer Bieter werden aus dem Verfahren ausgeschieden. Auf Antrag eines der nicht zum Zug gekommenen Bieter leitet das BVA ein Nachprüfungsverfahren ein und erkennt die Beauftragung erneut als rechtswidrig.
- Am 29. April 2005 gibt die BH Baden den Bietern des nicht offenen Verfahrens schriftlich bekannt, sämtliche noch im Rennen befindlichen Angebote seien ebenfalls ausgeschieden worden. Das erste Vergabeverfahren gelte somit als widerrufen.
- Mit dem selben Schreiben leitet die BH ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ein. Auf Antrag eines der ausgeschiedenen Bieter erkennt das BVA die Einleitung dieses Verfahrens als nichtig.
- Am 13. Juni 2005 hebt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Bescheid des BVA vom 24. November 2004 auf, mit dem der erste Zuschlag an die ARGE für nichtig erklärt worden war.
- Die BH Baden teilt nunmehr den Bietern des ursprünglichen nicht offenen Vergabeverfahrens mit, es widerrufe den am 29. April 2005 ergangenen Widerruf dieses Verfahrens.
- Mit Schreiben vom 8. Juli 2005 teilt die BH Baden der ARGE mit, ihrem "Alternativangebot B" werde der Zuschlag erteilt. Diese bestätigt am 12. Juli den Empfang des Schreibens, worauf die BH am 15. Juli die Entscheidung über die Auftragsvergabe veröffentlicht.
Kein Widerruf des Widerrufs
Ein Vorgehen, das das BVA vehement kritisiert. Insbesondere betont das BVA in seinem Bescheid von vergangener Woche, der "Widerruf des Widerrufs" des ursprünglichen nicht offenen Vergabeverfahrens sei rechtswidrig. Das Verfahren sei mit dem Widerruf "endgültig und unwiderrufbar" abgeschlossen und könne nicht mehr aufgenommen werden. Daher könne das Umweltministerium, vertreten durch die BH Baden, auch nicht argumentieren, die Auftragsvergabe an die ARGE im Juli 2005 sei im Zuge dieses gewissermaßen wieder aufgenommenen Verfahrens erfolgt.
Was die Entscheidung des VwGH betrifft, führt das BVA aus, dass dieser nur der vom BVA genannten Grund, den Zuschlag an die ARGE für nichtig zu erklären, als unzutreffend erkannte. Gleichzeitig habe der VwGH das BVA aber darauf hingewiesen, es habe im fortgesetzten Verfahren zu prüfen, ob das "Alternativangebot B" der ARGE nicht wegen "spekulativer Preisgestaltung oder mangels Vergleichbarkeit" auszuscheiden gewesen wäre. Keinesfalls habe der VwGH somit einer Auftragsvergabe an die ARGE das Wort geredet.
Als Resümee ergibt sich für das BVA, "dass die vom Auftraggeber mit 12. 7. 2005 versuchte Zuschlagserteilung ebenso nichtig ist wie auch allfällig andere Versuche eines Vertragsabschlusses und es daher zu keinem rechtsgültigen Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und der Zuschlagsempfängerin gekommen ist."
"Endlich sanieren"
Hager und Anzeletti geben sich trotzdem überzeugt, auf rechtlich sicherem Boden zu stehen. Der VwGH habe entschieden. Was das BVA dazu sage, sei rechtlich irrelevant. Deshalb könne nun die Räumung des Recyclingpunkts Blumau beginnen.
Das hofft auch Gernot Pauer, Bürgermeister von Blumau: „Die Deponie muss endlich saniert werden." Es könne ja nicht sein, dass die Menschen weiter mit der gefährlichen Altlast leben müssten, nur weil es rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Entsorgungsunternehmen gebe. Und es könne auch nicht sein, dass wieder die Gemeinde zum Handkuss komme, wenn etwas passiere. Schon das Löschen des Brandes auf dem Recyclingpoint-Gelände im Herbst 2002 habe diese rund eine halbe Million Euro gekostet. (kf)