ASFINAG-ähnliche Zustände herrschen derzeit in der Anfallwirtschaft, so viele „Baustellen“ gibt es, charakterisierten Experten bei der österreichischen Abfallwirtschaftstagung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes die Situation der Branche
(11. 3. 2005) Die bayerischen Behörden werden bis Juli verstärkt Abfalltransporte von Österreich nach Deutschland kontrollieren. Das kündigte der Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten, Baudirektor Wolfgang Scholz, gestern bei der Österreichischen Abfallwirtschaftstagung an. Scholz sagte, bei kürzlich erfolgten Kontrollen habe es um 50 Prozent mehr Beanstandungen als im Vorjahr gegeben,. Durchschnittlich seien zwei bis drei nicht ordnungsgemäße Transporte pro Tag aufgehalten worden. Nach Auswertung der bis Juli erfolgenden vermehrten Kontrollen werde ein neues Kontrollkonzept erarbeitet. Grund für die Transporte ist, dass in Deutschland die Deponieverordnung erst Mitte des Jahres in Kraft tritt und dass dort andere Definitionen für die Begriffe „Verwertung“ und „Beseitigung“ gelten als in Österreich. Dies gibt immer wieder zu Müllexporten nach Deutschland Anlass, um dort wirtschaftlich lukrative „Scheinverwertungen“ durchführen zu lassen. Nach Angaben von Mag. Rudolf Platzer, Chef der Abfall Service AG (A.S.A.), waren nahezu sämtliche heuer erfolgten Mülltransporte von Österreich nach Deutschland solche zum Zweck der Scheinverwertung. Dies wollten allerdings weder Scholz noch Peter Obieglo von der ostdeutschen Entsorgungsgemeinschaft BVSE bestätigen.
EAG-Verordnung bis April
Was die österreichische Situation betrifft, so steht in den kommenden Wochen die Finalisierung der Elektro- und Elektronik-Altgeräteverordnung (EAG-Verordnung) an. Umweltministerium könnte diese bis Anfang April unter Dach und Fach sein. Streng genommen, fehle nur noch die Unterschrift vonWirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein. Allerdings gab es in den vergangenen Wochen erneut Diskussionen, insbesondere darüber, wer die Kosten für die Rücknahmestellen für die Geräte zu tragen hat. So kritisiert der Österreichische Städtebund in diesem Zusammenhang die Wirtschaftskammer Steiermark. Sie hatte eine Vereinbarung in Frage gestellt, laut der die Kommunen die Personalkosten und die Privaten die Infrastrukturkosten tragen sollen und in diesem Zusammenhang von „notorischen kommunalen Begehrlichkeiten“ gesprochen. Für „absolut entbehrlich“ hält das Städtebund-Funktionär Dr. Helmut Stadler. Die Vereinbarung entspreche exakt den Vorgaben der EAG-Richtlinie der EU. Grundsätzlich wehre er sich „massiv“ dagegen, dass Kosten „immer mehr auf Kommunen und Gebührenzahler abgewälzt werden.“
Der Präsident des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsverbands, Alfred Weidlich, befürchtet dabei eine „Blockadestrategie“ der Wirtschaft. Bis zum 13. August muss die Verordnung erlassen sein. Andernfalls sind die Kommunen verpflichtet, die Kosten für die EAG-Entsorgung zu tragen.
Die zu erwartenden Aufwendungen der Kommunen für das derzeit vorgesehene Kostenteilungsregime gibt die Arbeitsgemeinschaft österreichischer Abfallwirtschaftsverbände (ARGE Verbände) mit 314 Euro pro Tonne Elektroaltgeräte an. Gegenüber der bisherigen Praxis könnten sich die Kommunen dadurch rund zehn bis 16 Millionen Euro pro Jahr an Entsorgungs- und Verwertungskosten sparen, sagt ARGE-Verbände-Obmann Josef Moser. Berücksichtigt sind bei dieser Berechnung Erlöse aus Schrottverkäufen, die Moser mit derzeit rund sechs Euro pro Tonne beziffert. Und er stellt klar: Grundsätzlich seien die Abfallverbände in der Lage, Bildschirmgeräte, Kleingeräte sowie Weißware-Großgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke zu übernehmen. Was es dagegen nicht „spiele“, sei eine „Sammlung nach Marken oder Gerätetypen“. Auch Obergrenzen für Sammelmengen kommen für die Kommunen nicht in Frage: „Alle EAG, die bei der Kommune abgegeben werden, müssen vom jeweiligen Sammelsystem übernommen werden.“
“Großbaustelle“ Deponieverordnung
Als „Großbaustelle„ bezeichnet DI Christian Holzer die Deponieverordnung Neu, die ebenfalls noch heuer kommen soll. Der entscheidende Punkt dabei ist laut Holzer das Annahmeverfahren, das heißt, die Frage, unter welchen Bedingungen ein Entsorger zur Annahme ihm angebotenen Abfalls verpflichtet ist und welche Methode er anzuwenden hat, um festzustellen, ob er bestimmten Abfall annehmen muss. Hier werde es „sehr detaillierte Regeln„ geben, kündigt der Experte an: „Wenn Sie das zum ersten Mal lesen, wird Ihnen vermutlich der Begriff „Regelungswut„ in den Sinn kommen. Aber dafür wird dann klar sein, wann ein Abfall einen Grenzwert einhält und wann nicht. Dies bringt letzten Endes mehr Transparenz und erleichtert Ihnen die Arbeit“, so Holzer in Richtung der Entsorger. Definitionen seien insbesondere erforderlich für die Gesamt- und die Teilmenge der Abfallcharakterisierung, die Beurteilungsmenge und die Kriterien für das Einhalten der jeweiligen Grenzwerte. Verboten wird das Mischen von Abfällen, um Grenzwerte zu unterschreiten. Wann die Deponieverordnung in Begutachtung geht, ist laut Holzer noch nicht fix. Es gebe noch manche offene Fragen, und werde eine gelöst, „tun sich fünf neue auf.“ Dennoch sei er optimistisch, die Regelung noch vor dem Sommer erlassen zu können, wie das die EU vorschreibe.
Nachträgliche UVP?
Zum Problem werden könnte auch noch eine Bestimmung in der geplanten Novelle zur Abfallverzeichnisverordnung. Weil die EU-Grenzwerte für so genannte „gefahrenrelevante Eigenschaften“ von Abfällen („H13-Kriterium“) niedriger sind als die österreichischen, wird bisher als „ungefährlich“ eingestufter Abfall zu „gefährlichem“. Das könnte manche Betreiber bestehender Deponien dazu zwingen, nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen. Die Wirtschaftskammer und der Verein Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) meldeten diesbezüglich ihre Bedenken an, das Umweltministerium zeigt sich gesprächsbereit.
Strategische Debatten
Abgesehen davon gingen auch bei der Abfallwirtschaftstagung die strategischen Debatten über die Zukunft der Abfallwirtschaft weiter. Ein wesentlicher Punkt ist die Frage, ob die Kommunen auch weiterhin Leistungen in diesem Bereich erbringen oder dies den privaten Abfallentsorgern überlassen sollen. Georg Ketzler, Prokurist des Kremser Abfallentsorgungsunternehmens Brantner, sieht in einer solchen Lösung kein Problem. Fast alle kommunalen Dienstleistungen vom Winterdienst und der Straßenreinigung über die Grünanlagenpflege, den Betrieb von Bauhöfen und Kläranlagen bis hin zur Friedhofsverwaltung könnten Private ebenso gut übernehmen. „Das würde uns die Weiterentwicklung von Entsorgungsbetrieben zu kommunalen Dienstleistungsbetrieben ermöglichen“, sagte Ketzer auf der Abfallwirtschaftstagung. Qualitätsverluste seien nicht zu befürchten. Das zeige das Beispiel des ursprünglich im Landesbesitz befindlichen niederösterreichischen Abfallversorgers NUA, den bekanntlich Brantner übernahm. Ketzler: „Dadurch kann die NUA ihre Arbeitsplätze nach einer Umstrukturierungsphase langfristig absichern und im Rahmen ihrer Kernkompetenzen kontinuierlich wachsen. So sind die Interessen sowohl der öffentlichen als auch der privaten Seite gewahrt.“ Weshalb es gelte, Liberalisierung und Privatisierung weiter voranzutreiben.
Nicht ganz so rosig sieht das ARGE-Verbände-Obmann Moser: „Liberalisierung allein ist noch lange kein Wettbewerb und garantiert damit keine optimale und kostengünstige Leistungserbringung.“ Das Einbringen privatwirtschaftlicher Grundsätze in die Abfallwirtschaft sei ja gut und schön, nötig seien aber Qualitätskontrollen durch die öffentliche Hand. Auch ökologische und soziale Überlegungen dürften nicht zu kurz kommen, beispielsweise in Form sozial gestaffelter Tarife.(kf)
Zu den Bildern: Trotz etlicher Herausforderungen ist die österreichische Abfallwirtschaft gut unterwegs und hat jede Menge zu tun (Bild 1: ARA, Bild 2 und 3: Saubermacher).